Der digitale Spielerpass

Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass der Papier-Spielerprass nicht mehr ausgestellt wird. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechtrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.

Beim digitalen Spielerpass bedarf es zusätzlich eines im DFBnet hochgeladenen Spielerfotos, das eine Identitätsprüfung vor Ort anlässlich eines Spiels ermöglicht.

Im Zusammenhang mit dieser Neuerung entstehen voraussichtlich aber auch Unsicherheiten und vor allem rechtliche Fragen, die hier beantwortet werden :

In welchen Spiel- und Altersklassen findet der digitale Spielerpass Anwendung?

Der digitale Spielerpass wird in allen Spiel- und Altersklassen mit Wirkung zum 01.07.2020 Anwendung finden. Der Ausdruck von Spielerpässen in Papierform wird ab diesem Datum nicht mehr stattfinden.

Welche Unterlagen benötigt der Verein vom Spieler/von der Spielerin bzw. von den gesetzlichen Vertretern zum Hochladen von Spielerfotos?

• Ggf. ein zur Verfügung gestelltes digitales Foto
•Einverständniserklärung zur Verarbeitung/Nutzung von Spielerdaten und Spielerfoto (ggf. inkl. Bildrechte)
• Ggf. Einwilligung zur Veröffentlichung auf fussball.de

Ist das Spielerfoto bei fussball.de ersichtlich?

Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind grundsätzlich nicht auf fussball.de einsehbar und werden dort mit „k.A.“ (keine Angabe) angezeigt.
Ausschließlich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Erziehungsberechtigten kann vom Verein im DFBnet ausgewählt werden, dass personenbezogene Daten der Kinder bei fussball.de veröffentlicht werden.
Bei allen Spielern/Spielerinnen über 16 Jahren kann über das DFBnet ebenfalls vom Verein ausgewählt werden, welche personenbezogenen Daten über fussball.de veröffentlicht werden sollen. Möchte ein Spieler/eine Spielerin nicht, dass seine Daten auf fussball.de ersichtlich sind, muss er dies dem Verein mitteilen bzw. bei der Antragstellung auf dem Antragsformular das entsprechende Kreuz nicht setzen. Anschließend erscheint der Spieler/die Spielerin auf fussball.de ebenfalls mit „k.A.“.

Wer kann das Foto einsehen ?

Das Foto wird im internen Bereich des DFBnet hochgeladen und kann nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Das Foto ist zeitlich begrenzt einsehbar für:
• Mannschaftsverantwortliche von Heim- und Gastmannschaft
• Schiedsrichter
Unbegrenzt einsehbar ist das Foto für:
• Staffelleiter bzw. Vertreter
• Sportrichter bzw. Vertreter (im Falle eines Sportgerichtverfahrens)
• Hauptamtliche Mitarbeiter des Verbandes
• DFBnet-Administratoren

Darüber hinaus kann das Foto auch zur Veröffentlichung auf fussball.de freigegeben werden Hier ist das Foto zeitlich unbegrenzt einsehbar für jede Person mit Internetanschluss !!!

Was passiert, wenn das DFBnet ausfällt oder kein Zugang zum Internet besteht?

Wenn das DFBnet ausfällt oder der Zugang zum Internet nicht gewährleistet ist, können die Spielberechtigungen der Mannschaft über den Ausdruck der digitalen Spielerpassmappe nachgewiesen werden.
Die digitale Spielerpassmappe sollte im Vorfeld von einem Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet über die Spielberechtigungsliste nach Auswahl der Mannschaft unter dem Punkt „Drucken mit Foto“ ausgedruckt werden.
Wir empfehlen den Verein / Mannschaft daher, einen Ausdruck der Spielerpassmappe stets mitzuführen, um die Spielerlaubnis jederzeit nachweisen zu können.

Was passiert, wenn bei der digitalen Spielerlaubniskontrolle festgestellt wird, dass Fotos fehlen?

Die Identität eines Spielers kann im Zweifelsfall über einen Lichtbildausweis oder auch ersatzweise mit dem alten Spielerpass nachgewiesen werden.
Im Spielbericht ist dann durch den Schiedsrichter zu vermerken, dass kein Spielerfoto hochgeladen ist, sodass der Staffelleiter auf das zeitnahe Hochladen hinwirken kann.

 

Sportverein Brünen e.V. 1946